
Psychosoziale und seelsorgliche Notfallversorgung für Betroffene und Einsatzkräfte
Ein Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang, der Tod im häuslichen Bereich, ein Suizid oder der plötzliche Kindstod sind nur einige der Einsatzindikationen für die psychosoziale und seelsorgliche Notfallversorgung (PSNV). Angehörige, Überlebende, Hinterbliebene, Zeugen, Vermissende werden durch qualifizierte PSNV-Kräfte in der Akutphase begleitet.
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