Was tue ich bei einem Schadensfall?
Die Schadensanzeigen senden Sie nach Absprache mit Ihrem zuständigen Kreiskirchenamt an Ecclesia.
In keinem Fall dürfen Sie gegenüber einem Geschädigten ein Schuldanerkenntnis abgeben. Ob die Kirchengemeinde ersatzpflichtig ist, prüft die Ecclesia. Eine ausführliche Aufgabenbeschreibung in der Vereinbarung über die ehrenamtliche Mitarbeit ist der Anzeige beizufügen. Formulare und weitere Informationen können Sie direkt unter www.ecclesia.de abrufen.