Ehrenamtsgesetz der EKM
Am 1. Januar 2024 hat die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland das neue Ehrenamtsgesetz verabschiedet
Dieses Gesetz stärkt die Rolle und den Schutz ehrenamtlich Tätiger innerhalb der Kirche. Es regelt die Gewinnung, Beauftragung und Begleitung von Ehrenamtlichen sowie deren Rechte und Pflichten. Besonderes Augenmerk liegt auf der Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen, der Anerkennung und Wertschätzung sowie dem Versicherungs- und Rechtsschutz.
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